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Amtsgericht Chemnitz

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Mediation

Bild: Mediation AGC
Beim Amtsgericht Chemnitz gibt es seit dem 01.02.2007 gerichtsinterne Mediation.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbstständig lösen.

In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Der Mediator bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

Der richterliche Mediator erteilt den Parteinen keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsausichten der Klage vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediaton ist, ist es unabdingbare Voraussetzungen des Mediationsverfahren, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im Übrigen auch dabei, die für die jeweiligen Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?

Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

Was kostet die Mediation? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung entweder als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserkärung abgeben oder die Klage zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtlichen Verfahren wieder aufgenommen und von dem Zivil/Familiengericht weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungauf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.


Bild:

 
(©AGC)

Lebensweisheiten unserer Mediatoren

Irmgard Teschner, RinAG: 
"....es gibt immer mehr als 2 Lösungen."

Jura Bräutigam, RiAG:
"Auch in scheinbar aussichtslosen Situationen gibt es sich deckende übereinstimmende Bedürfnisse."

Lutz Bode, RiAG:
"panta rhei - nichts ist beständiger als der Wechsel "

Christoph Pietryka, RiAG waR:
"Jeder Tag ist wie Heiligabend"


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