Aufgaben, Zuständigkeit
Das Amtsgericht Dresden ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:
Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link:
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst die kreisfreie Stadt Dresden.
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten erweitert sich die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Dresden für folgende Verfahren:
| Verfahren: | Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts auf folgende Gerichtsbezirke erweitert: |
| Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung sowie Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister | Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Dippoldiswalde, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau |
| Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren | Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa |
