Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Dresden!
Pfändungsschutzkonto
Das Amtsgericht kann Kontopfändungsschutz ab dem 01. Januar 2012 nicht mehr gewähren!
Ab dem 01. Januar 2012 können Sie Ihr Kontoguthaben nur noch vor einer Pfändung schützen, wenn Ihr Bankinstitut bis zu diesem Zeitpunkt für Sie ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet oder Ihr bereits bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt hat. Damit ist jeden Monat automatisch ein Betrag von mindestens 1.028,89 € vor einer Pfändung geschützt.
Veranstaltungsreihe "Das Amtsgericht informiert"
Am 09. November 2011 fand die zweite Veranstaltung der Reihe »Das Amtsgericht informiert« zum Thema »Verfahrens- und Prozesskostenhilfe« statt.
Nachfolgend finden Sie Unterlagen zu Teil 3 der Veranstaltung:
Bankverbindung des Amtsgerichts
Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Dresden benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
- Amtsgericht Dresden
- Kto.-Nr. 870 015 00
- BBk Chemnitz (BLZ 870 000 00)
Bei Einzahlungen auf dieses Konto tragen Sie bitte im Feld Verwendungszweck ein:
Amtsgericht Dresden nebst Aktenzeichen der Sache, für die Ihre Zahlung erfolgen soll
Für Auslandsüberweisungen verwenden Sie bitte:
- IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
(International Bank Account Number)
- BIC: MARKDEF1870
(Bank Identifier Code) = bisheriger SWIFT-Code
Hinweis zum Vereinsregister
Ab 1. November 2010 führt das Amtsgericht Dresden das Vereinsregister für den gesamten Regierungsbezirk Dresden. Wichtige Hinweise finden Sie unter www.justiz.sachsen.de/content/1177.htm
Hinweis zum Familienreferat 310
Gerichtsverhandlungen des Familienreferates 310 finden grundsätzlich im Gerichtsgebäude Olbrichtplatz statt.
Bundesweites ZVG-Portal
Ab 1. August 2010 werden neu zu bestimmende Zwangsversteigerungstermine ausschließlich im bundesweiten ZVG-Portal www.zvg-portal.de bekannt gemacht. Terminsbekanntmachungen, die davor veranlasst worden sind, können bis 30. September 2010 noch auf der bisherigen sächsischen ZVG-Plattform recherchiert werden. Das bundesweite ZVG-Portal wird zum 1. August 2010 wie das sächsische ZVG-Portal unter dem Link »Zwangsversteigerungen« in der elektronischen Gerichtstafel (www.justiz.sachsen.de/gerichtstafel) eingerichtet. Das sächsische ZVG-Portal (Gerichtstafel) wird noch für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2010 zur Verfügung stehen. Ab 1. Oktober 2010 erfolgt von hier aus nur noch eine Verlinkung auf das bundesweite ZVG-Portal.
Einlasskontrollen
Im Rahmen der Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern finden am Eingang des Gerichts Einlasskontrollen statt. Bitte planen Sie entsprechende Verzögerungen für ein pünktliches Erscheinen zu anberaumten Gerichtsterminen ein.
