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Amtsgericht Plauen

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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht Plauen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hierzu wird nachfolgend auf das Themenportal der sächsischen Justiz verwiesen.

Hinsichtlich der Aufgaben eines Amtsgerichts wird auf das Themenportal der sächsischen Justiz verwiesen.

Das Amtsgericht Plauen ist örtlich zuständig für die Gemeinden Adorf/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Elsterberg, Plauen, Pöhl, Erlbach, Markneukirchen, Mühlental, Schöneck/Vogtl., Burgstein, Reuth, Weischlitz, Mühltroff, Pausa/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Oelsnitz, Triebel/Vogtl., Leubnitz, Mehltheuer, Syrau, Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda (gemäss Anlage zu § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)).


Zum 01.05.2007 wurde das automatisierte Mahnverfahren auch für Sachsen eingeführt. Sämtliche Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden sind daher an das Zentrale Mahngericht in Staßfurt zu richten. Nähere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link.

Auch die Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren wurden in Sachsen zentralisiert. Das für den Amtsgerichtsbezirk Plauen zuständige Zwangsversteigerungsgericht hat seinen Sitz beim Amtsgericht Zwickau (Außenstelle Werdau, Zwickauer Str. 19, 08412 Werdau - Telefon: 03761/703-0). Das für den Amtsgerichtsbezirk Plauen zuständige Insolvenzgericht hat seinen Sitz beim Amtsgericht Chemnitz (Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz - Telefon: 0371/453-0).

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