Zivilabteilung
Die Zivilabteilung der Amtsgerichte ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (z.B. Verkehrsunfallsachen, Kaufsachen und Nachbarschaftsstreitigkeiten) und für Mietsachen unabhängig vom Streitwert.
Desweiteren ist die Zivilabteilung zuständig für Streitigkeiten nach dem Gewaltenschutzgesetz, sofern die Parteien keinen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb von 6 Monaten geführt haben.
Für Aufgebotsverfahren von verlorengegangenen Urkunden, von unbekannten Grundschuld-, Hypotheken- und Nachlassgläubigern und von unbekannten Grundstückseigentümern ist ebenfalls die Zivilabteilung beim Amtsgericht zuständig.
