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Dienstsiegel

Bis einschließlich 29.Oktober 2009 wurden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz abhanden gekommene Dienstsiegel durch eine Bekanntmachung im Sächsischen Justizministerialblatt für ungültig erklärt. Seit dem 30. Oktober 2009 wird die Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten wird die Bekanntmachung auch in dieser Rubrik eingestellt.