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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elektronischen Rechtsverkehr

Was ist der Elektronische Rechtsverkehr?

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) bedeutet, dass Dokumente, die bislang ausgedruckt und in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, in ihrer elektronischen Form übersandt werden können. Beispielsweise müssten Sie einen mit Microsoft Word erstellten Schriftsatz nicht mehr ausdrucken und zur Post aufgeben, sondern Sie könnten stattdessen beispielsweise das Word-Dokument (die Datei) an das Gericht übersenden. Im Gegenzug könnten die Gerichte im Rahmen des ERV elektronische Dokumente an Sie übersenden. Sie würden dann beispielsweise Schriftsätze der Gegenseite oder gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen als elektronische Dokumente erhalten und könnten diese auf Ihrem PC weiter bearbeiten.

Wie kann man elektronische Dokumente übermitteln?

Elektronische Dokumente können über das Elektreonische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden. Ausführliche Informationen hierzu nebst einer detaillierten Anwenderdokumentation finden Sie auf der Internetseite EGVP.

Was sind die Vorzüge des EGVP?

Im Vergleich zu der Kommunikation per E-Mail bietet das EGVP verschiedene Vorteile. Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente per E-Mail gibt es zwei wesentliche Herausforderungen: Zum einen sind Dokumente, die man per E-Mail versendet, für jedermann lesbar. Die Übermittlung sollte also verschlüsselt erfolgen. Zum anderen können elektronische Dokumente nicht ohne Weiteres unterschrieben werden. Die Unterschrift wird bei elektronischen Dokumenten durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt. Dazu ist neben einer Signaturkarte auch eine besondere Software erforderlich, mit der man elektronische Dokumente signieren und die Signatur elektronischer Dokumente überprüfen kann.

Diese beiden Funktionalitäten (Verschlüsselung der Übertragung sowie Signatur bzw. Signaturprüfung) werden von der allseits verfügbaren Standardsoftware nicht ohne Weiteres angeboten. Dementsprechend müssen die Verfahrensbeteiligten bei der Kommunikation per E-Mail grundsätzlich weitere Vorkehrungen treffen, um den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Vertraulichkeit (Verschlüsselung) und Authentizität (qualifizierte Signatur) zu entsprechen. Dazu gehören der Austausch der Verschlüsselungszertifikate und die Installation einer geeigneten Signatursoftware.

Das EGVP ist eine eigens für die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit Behörden und Gerichten entwickelte Software, in der diese beiden Funktionalitäten bereits von Haus aus integriert sind. Sie ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Zudem erlaubt das EGVP die Signatur der übermittelten Dokumente. Wer mit dem EGVP elektronische Dokumente empfängt, erhält zugleich das Ergebnis der Prüfung der Signatur, gewissermaßen das Ergebnis der „Echtheitsprüfung“ der elektronischen Unterschrift.

Daneben bietet das EGVP gegenüber der Kommunikation per E-Mail noch weitere Vorteile:

Wie funktioniert das EGVP?

Das EGVP ist eine JAVA- Anwendung, die u. a. für die Betriebssysteme Microsoft Windows und Linux zur Verfügung steht. Voraussetzung ist die Installation einer geeigneten JAVA-Umgebung (JAVA Runtime-Environment) einschließlich JAVA-Webstart. Die Software kann lizenzfrei über die Internetseite EGVP herunter geladen werden.

Wie kann man elektronische Dokumente qualifiziert signieren?

Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Sie eine besondere Signaturkarte (eine Smartcard), die von verschiedenen Trustcentern (u. a. Telesec, DATEV eG) heraus gegeben wird.

Fragen und Antworten zum EGVP

Die sächsischen Gerichte verwenden für den Eelektronischen Rechtsverkehr einheitlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Auf der zentralen Internetseite des EGVP sind vielfältige Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr mittels EGVP zusammengestellt. Weitere Informationen zum EGVP sind auch in diesem Internetportal zusammengetragen.

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