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Schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen

Logokombination EU-ESF

Unterstützung der EU und des ESF

    Ziel des Justizvollzuges ist, "die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen" (§ 2 SächsStVollzG). Dies soll mit und in einem wirkungsorientierten und modernen Strafvollzug geschehen, der klar auf die Resozialisierung der einzelnen Gefangenen und auf deren individuelle Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Auseinandersetzung der Gefangenen mit ihren Straftaten sowie die von Anbeginn der Haft orientierte Eingliederung in das Leben in Freiheit sind Kernelemente der Vollzugsgestaltung (vgl. § 3 SächsStVollzG). Daher kommt der schulischen und beruflichen Qualifizierung eine entscheidende Bedeutung hinsichtlich der Verbesserung der Eingliederungschancen der Gefangenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu (§ 21 SächsStVollzG, § 37 SächsJStVollzG, § 22 SächsSVVollzG, § 24 SächsUHaftVollzG).

    Die entsprechenden Rechtsvorschriften finden Sie hier:

    ESF Plus Förderung zur Qualifizierung und Reintegration Gefangener

    Über die ESF Plus Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19456-ESF-Plus-Richtlinie-Qualifizierung-und-Reintegration-Gefangener-2021-2027) werden aus EU-Mitteln sowie Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, sozialpädagogische Maßnahmen und das anstaltsübergreifende Übergangsmanagement gefördert.

    Ziel der Förderung sind die Herstellung, Erhaltung und Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt.

    Die Maßnahmen werden von externen Bildungsträgern angeboten, die stichtagsbezogen im Rahmen eines entsprechenden Auswahlverfahrens ausgewählt werden. Das Verfahren beginnt mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung mittels Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt. Darin werden Stichtage festgelegt, die ebenso wie weitere Informationen zur Förderung auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank als Bewilligungsstelle (www.sab.sachsen.de) veröffentlicht werden.

    Weitere Informationen zur ESF Plus Förderung des Freistaates Sachsen allgemein finden Sie hier (www.europa-fördert-sachsen.de)

    ESF Logo Europäischer Sozialfond

    Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen

      Ausbildungs- Arbeitsbereiche

      Werkstatt Tischler Icon vorheriges Bild Icon nächstes Bild Icon Bild vergrößern

      Werkstatt Tischler
      JVA Waldheim)

      Werkstatt Tischler Ausbildungsbereich Schweißen PC Kabinett CNC/CAD Schulungsraum Betriebsinformatiker Ausbildungsbereich Bau JVA Waldheim Ausbildungshalle JVA Waldheim

      Die Gefangenen können im Rahmen der beruflichen Qualifizierungen mehrmonatige Module absolvieren, welche die wesentlichen Kompetenzbereiche des einzelnen Berufbildes in Fachtheorie und -praxis umfassen. Der erfolgreiche Abschluss der einzelnen Module wird den Gefangenen von den jeweils prüfenden Stellen (Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer) im sog. "Sächsischen Qualifizierungspass" zertifiziert, der die Grundlage für die Zulassung des Gefangenen zur sog. Externenprüfung ist, mit deren erfolgreicher Absolvierung der Berufsabschluss erlangt wird.

      Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen werden beispielsweise in den folgenden Berufsfeldern angeboten:

      • Holz
      • Metall
      • Schweißen
      • CNC/CAD
      • Elektro
      • Farbe
      • Lager/Logistik
      • Koch
      • Bau
      • Gebäudereinigung
      • EDV

      Zusätzlich haben die Gefangenen die Möglichkeit, diverse Trägerzertifikate im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen sowie verschiedene Bedienberechtigungen (z.B. Baugeräteführer, Gabelstaplerschein, Tischler-Schreiner-Maschinenlehrgänge) zu erhalten.

      Sozialpädagogische Vorhaben

      In den sozialpädagogischen Vorhaben sollen die Gefangenen auf eine Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme oder die Integration in Arbeit vorbereitet und unterstützt werden. Dies erfolgt nach entsprechender Potenzialanalyse durch die Vermittlung berufsbezogener Handlungskompetenzen in verschiedenen Berufsfeldern und das Erlernen von Grundkompetenzen u.a. im Umgang mit Behörden/Ämtern, mit digitalen Medien, zur Strukturierung des Alltags sowie lebenspraktische Fähigkeiten. Weiterhin werden sie durch soziales Kompetenz- und Bewerbungstraining auf die Entlassung sowie auf die Zeit nach der Haft vorbereitet.

        Übergangsmanagement

        Im Rahmen des Übergangsmanagement sollen die Gefangenen in den ersten Wochen und Monaten nach Haftentlassung beim Übergang in die Freiheit unterstützt werden.

          Schulische Bildungsmaßnahmen

          In den sächsischen Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Torgau sowie in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen können geeignete Gefangene an Vorbereitungskursen zum Erwerb des (qualifizierenden) Hauptschul- oder Realschulabschlusses im Rahmen der Schulfremdenprüfung teilnehmen.

          Darüber hinaus wird in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) für die Gefangenen angeboten, welche weder über einen Abschluss einer allgemeinbildenen Schule verfügen noch sich in einer Berufsausbildung befinden. Im Berufsvorbereitungsjahr sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Berufsreife geführt und damit zur Aufnahme einre späteren Berufsausbildung befähigt werden. Die Prüfungen zum Erwerb der Schulabschlüsse werden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, den zuständigen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur und den Partnerschulen der jeweiligen Justizvollzugsanstalten entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus abgenommen. Bei erfolgreichen Bestehen einer BVJ-Prüfung kann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.

          Berufliche Bildungsmaßnahmen

          Ergänzend zur ESF Plus-Förderung wird in der JVA Bautzen eine dreijährige Berufsausbildung zum Tischler, in der JVA Dresden eine zweijährige Umschulung zum Bäcker und in der JVA Waldheim einen zweijährige Umschulung zur Fachkraft Metalltechnik angeboten.

          Alphabetisierungskurse

          Neben den Kursen zum Erwerb von Schulabschlüssen können, falls erforderlich, in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Alphabetisierungsmaßnahmen für Gefangene angeboten. Diese werden in der Regel auf der Grundlage der ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Kultus durchgeführt und auch aus dortigen EU- und Landesmitteln bezahlt.

          Hier gelangen Sie zu Alphabetisierung:

          E-Learning im Strafvollzug (elis)

          Zur Unterstützung der abschlussbezogenen schulischen sowie beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie für die Nutzung im Bereich Freizeit, Sozial-, Alltags- und Medienkompetenzentwicklung wird in den Schulstandorten des sächsischen Justizvollzuges das Projekt "elis" (e-learning im Strafvollzug - ein Service-Dienst des Instituts für Bildung in der Informationsgesellschaft gGmbH (IBI)) eingeführt. Neben den visuellen Lerninhalten im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung stehen Lerninhalte zur Medien- und Sozialkompetenz sowie geschützte Zugänge ins Internet zur Verfügung. Gefangenen wird damit die Möglichkeit gegeben, praxis- und lebensnah Kompetenzen im Bereich digitaler Medien zu erwerben, zu erweitern und diese auch längerfristig zu halten.

          Hier gelangen Sie zu e-learning:

          Sprachkurs für ausländische Gefangene

          Je nach Bedarf bieten die sächsischen Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafvollzugsanstalt ausländischen Gefangenen die Möglichkeit zur Erlernung der deutschen Sprache an. Diese werden durch externe Bildungsträger und auf der Grundlage der Richtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 3 - Maßnahmen zum Erwerb der deutsche Sprache für Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt.

          Hier gelangen Sie zu Sprachkursen: