1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Zeugnis

Zeugnis Erste Juristische Prüfung

Das Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt erteilt. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung dem Landesjustizprüfungsamt nachgewiesen wurde. Dazu ist eine beglaubigte Kopie des universitären Schwerpunktbereichszeugnisses bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Landesjustizprüfungsamt, Hansastraße 4, 01097 Dresden einzureichen.

    Notenverbesserung der Schwerpunktbereichsprüfung

    Bei einer Notenverbesserung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist für die Erteilung eines neuen Gesamtzeugnisses das erstmalig erteilte Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung zusammen mit der beglaubigten Kopie des verbesserten universitären Schwerpunktbereichszeugnisses einzureichen.

    Bewerbung Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare

    Der Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisse der Ersten Juristischen Prüfung beizufügen. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postwege und nach Möglichkeit geschlossen einzureichen. Auf formlosen Antrag ist es möglich, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Juristischen Prüfung direkt an das Oberlandesgericht Dresden weiterzuleiten.