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Abrufverfahren Grundbuch

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung zum Abrufverfahren nach § 133 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 der Grundbuchordnung (GBO) i. V. m. § 81 der Grundbuchverfügung (GBV) wurde auf die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz übertragen.

Antragstellung an:

Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

EGVP

Name/Firma:

Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

Nutzer-ID:

DE.Justiz.3197e4af-07b7-4dfe-8bae-46a09bcbfd47.fde2

oder

    • SymbolPostanschrift:
      Bautzner Straße 19a
      01099 Dresden

      Hinweis:
      Zur schnelleren Bearbeitung der Zulassungsanträge bittet die Zulassungsstelle bei der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz um eine elektronische Antragstellung über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach " (EGVP)

      Bei Fragen rund um das Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an:

      Frau Jur oder Frau Eckart:
    • SymbolTelefon:
      (+49) (0)351-4 46 33 210, (0)351 4 46 33 008
    • SymbolTelefax:
      (+49) (0)351-4 46 33 09 0
    • SymbolZulassungsstelle@lit.justiz.sachsen.de

      Weitere Informationen zur Elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Justizbehörden finden Sie unter

      Passwort vergessen / technische Fragen

      Bei Fragen rund um das Thema Passwort oder sonstige technische Fragen, wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:

        Herr Herrmann

        Herr Schneider

        Hinweis

        Privatpersonen richten ihren Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen bitte an das zuständige Grundbuchamt.

          Informationen zum Abrufverfahren

          Marginalspalte

          Kontakt

          Kontakt für das Abrufverfahren

          Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

          • SymbolPostanschrift:

            Bautzner Straße 19 a
            01099 Dresden
          • SymbolE-Mail
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