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Automatisiertes Mahnverfahren

Am 11. Januar 2007 haben der Freistaat Sachsen, der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts der drei mitteldeutschen Länder unterzeichnet. Nachdem der Sächsische Landtag das Gesetz zum Staatsvertrag am 14. März 2007 verabschiedet hat, trat der Staatsvertrag am 1. Mai 2007 in Kraft. Seit dem sind dabei verschiedene Änderungen zu beachten.