Elektronischer Rechtsverkehr
Die elektronische Kommunikation gewinnt auch in der sächsischen Justiz rasant an Bedeutung. Dabei stellt der Elektronische Rechtsverkehr einen wichtigen Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz dar. Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet den sicheren und rechtsverbindlichen Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz. Er soll die bisherige Papierkommunikation ergänzen und sukzessive ablösen. Wenn Sie als Verfahrensbeteiligter das zum kostenlosen Download bereitstehende Programm Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) installiert haben und über eine Signatureinrichtung verfügen, können Sie zeit- und kostensparend und ohne Qualitätsverlust auf elektronischem Wege rechtswirksam Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und Entscheidungen und Nachrichten vom Gericht in elektronischer Form empfangen. Das EGVP ist eine eigens für die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit Behörden und Gerichten entwickelte Software. Sie ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten sowie die Signatur der zu übermittelnden Dokumente. Weitere Informationen über das EGVP sowie das zum Download bereitstehende Programm sind auf der Website des EGVP zu finden. In unserem Internetauftritt sind die wichtigsten Links im linken Navigationsbereich zusammengefasst.
Bis Ende 2012 wollen wir – soweit die Verfahrensordnungen diese Möglichkeit eröffnen – den rechtsverbindlichen elektronischen Zugang zu allen sächsischen Gerichten öffnen und dazu schrittweise eine elektronische Poststelle in jedem Gericht einrichten.
Eine Übersicht über die Gerichte und Verfahren, bei denen der Elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet ist oder in Kürze eröffnet wird, können Sie über den Eintrag »Teilnehmer« in der linken Navigationsleiste einsehen.
