Paragraphen-Pranger
Im Februar 2003 wurde durch das Kabinett die Aktion "Paragraphen-Pranger" ins Leben gerufen. Die Aktion bot den Bürgern, Unternehmen, Verbänden und Vereinen die Möglichkeit, Vorschläge zur Abschaffung oder Vereinfachung sächsischer Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu unterbreiten. Die Aktion wurde in der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Darüber hinaus wurden alle 555 Verbände und Vereine im Freistaat Sachsen angeschrieben und aufgefordert, Vorschläge zu machen. Bürger und Verbände haben sich mit mehr als 1.900 Vorschlägen am Paragraphen-Pranger beteiligt.
Zur Durchführung des Projektes hat die Staatsregierung mit Beschluss vom 4. Februar 2003 die Kommission für Vorschriftenabbau eingerichtet. Ihr gehören neben dem Staatsministerium der Justiz, das den Vorsitz führt, das Staatsministerium des Innern, das Staatsministerium der Finanzen und die Staatskanzlei an. Die Kommission hat die im Rahmen des "Paragraphen-Prangers" eingegangenen Vorschläge erfasst, ausgewertet und Empfehlungen hierzu erarbeitet. Hierfür wurde jeder Vorschlag einem Kommissionsmitglied zur Berichterstattung zugewiesen, das daraufhin ein schriftliches Votum erarbeitete. Die Kommission hat in ihren Sitzungen über jeden Vorschlag und das zugehörige Votum beraten. Betraf der Vorschlag den Geschäftsbereich eines der Kommissionsmitglieder, so verabschiedete die Kommission daraufhin eine Empfehlung. War der Geschäftsbereich eines nicht in der Kommission vertretenen Fachressorts betroffen, so wurde zunächst eine vorläufige Empfehlung abgegeben und das jeweilige Fachressort zur Stellungnahme aufgefordert. Anschließend hat die Kommission dann eine endgültige Empfehlung verabschiedet. Die Voten der Fachressorts fanden Berücksichtigung, ihnen konnte indes aus Gründen der Deregulierung im Ergebnis nicht in allen Fällen gefolgt werden.
Am häufigsten wurden Änderungen beim Recht der Schornsteinfeger gefordert. Messungen und Überprüfungen von Heizungsanlagen sollen auch von anerkannten Fachbetrieben durchgeführt werden können. Zudem wurde eine Verlängerung der Mess- und Überprüfungsintervalle gefordert. Einen Schwerpunkt der Vorschläge, die ausschließlich sächsisches Landesrecht betreffen, bildeten Vorschläge zum Bestattungsrecht. Viele Bürger forderten die Aufhebung des Friedhofs- und Bestattungszwanges für Urnen. Eine große Zahl von Vorschlägen zielte darüber hinaus darauf ab, den Betrieb automatischer Autowaschanlagen und den Videoverleih an Sonn- und Feiertagen zuzulassen. Häufig wurden auch Vorschläge zum Melderecht, zur Gemeindeordnung, zum Gesetz über Kindertageseinrichtungen, zum Waldgesetz, zum Wassergesetz und zum Landesjagdgesetz unterbreitet. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Vorschläge zur Vereinfachung der Sächsischen Bauordnung und zur Abschaffung des Sächsischen Vergabegesetzes.
Ein Teil der Vorschläge konnte bereits umgesetzt werden. So sind die meisten Vorschläge zur Sächsischen Bauordnung in deren Neufassung, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, berücksichtigt. Unter anderem wurden die vom Bauherrn einzuhaltenden Abstandsflächen deutlich verringert und vereinheitlicht. Die Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade ist entfallen. Darüber hinaus wurde eine Verordnung aufgehoben; eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften ist außer Kraft getreten oder wurde nicht verlängert. Nun sollen die übrigen Vorschläge umgesetzt und die Aktion "Paragraphen-Pranger" abgeschlossen werden. Die Empfehlungen, die sächsische Landesgesetze betreffen, wurden vom Staatsministerium der Justiz in einem Artikelgesetz ("Paragraphen-Pranger-Gesetz") zusammengefasst. In diesem Artikelgesetz sind auch Verordnungen enthalten, die im sachlichen Zusammenhang mit einer vorgesehenen Gesetzesänderung stehen. Alle übrigen Verordnungen sollen im Rahmen einer Sammelverordnung von den betroffenen Ressorts aufgehoben oder geändert werden. Die Aufspaltung ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht am 13. September 2005 (2 BvF 2/03) entschieden hat, dass eine isolierte Änderung von Verordnungen durch den Gesetzgeber unzulässig ist.
Die Entwürfe zum Artikelgesetz und zur Sammelverordnung enthalten unter anderem folgende Vorschläge:
- Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten und bebaute Grundstücke mit einer Größe von bis zu 1.000 m² sowie Kleingärten werden aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen ausgenommen
- Freistellung der Bewässerung von Kleingärten und Hausgärten vom Benutzungszwang
- Abschaffung von Vorkaufsrechten nach dem Sächsischen Waldgesetz, dem Sächsischen Naturschutzgesetz und dem Sächsischen Wassergesetz
- Aufhebung des Sächsischen Belegungsgesetzes und des Sächsischen Sammlungsgesetzes
- Erleichterungen für die Zulassung von Außenwerbung
- Einführung der Rechtsform des selbständigen Kommunalunternehmens
- Abbau von Berichtspflichten und Verlängerung von Berichts- und Beurteilungszeiträumen
- Abschaffung der Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen (mit Ausnahme von Gebäuden, bei denen ein nennenswerter Zu- und Abgangsverkehr für Fahrräder zu erwarten ist)
- Abschaffung von Mindestabständen der Bebauung zum Wald und zu Friedhöfen
- Wegfall des Genehmigungserfordernisses für Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.
Nicht in das Artikelgesetz aufgenommen wurde die von der Kommission einstimmig befürwortete Freigabe des Reitens im Wald. Dieses Thema wurde wegen geplanter Abstimmungsgespräche zwischen Mitgliedern der Staatsregierung sowie der Ausschüsse des Landtages und Reitervertretern mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zunächst zurückgestellt. Auch die von der Kommission befürwortete erleichterte Zulassung privater Bestattungsplätze, insbesondere für Friedwälder, wird zurückgestellt, weil Änderungen beim Bestattungsrecht einer breiten gesellschaftlichen Diskussion - unter Einbeziehung der Kirchen - bedürfen. Zurückgestellt wurden auch Vorschläge, bei denen in unmittelbarer Zukunft mit Neuregelungen im Bundesrecht zu rechnen ist. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge, den Betrieb automatischer Autowaschanlagen und den Videoverleih an Sonn- und Feiertagen zuzulassen. Der Bundesgesetzgeber plant, das Ladenschlussgesetz aufzuheben. Nach einer Aufhebung muss der Landesgesetzgeber tätig werden. Neuregelungen im Bundesrecht sind auch beim Vergaberecht angekündigt. Solange soll die Entscheidung über den Vorschlag der Kommission, das Sächsische Vergabegesetz und die Vergabedurchführungsverordnung aufzuheben, zurückgestellt werden.
Mit Verordnungen vom 18. Dezember 2007 (SächsGVBl., S. 581) hat das Sächsische Staatsministerium des Innern die Sächsische Kehr- und Überprüfungsverordnung zum 1. Januar 2008 an die Muster-Kehr- und Überprüfungsverordnung angepasst. Im Hinblick auf die Bestrebungen des Bundes, nunmehr mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Verordnung zu erlassen, die auch die Kehr- und Überprüfungs-fristen für die in § 1 der Sächsischen Kehr- und Überprüfungsverordnung genannten Anlagen und Einrichtungen einschließen soll, wird die ursprünglich beabsichtigte weitere Verkürzung der Kehr- und Überprüfungspflichten zum 1. Januar 2010 vorerst zurückgestellt.
Zur Information des Kabinetts über die Empfehlungen der Kommission und deren geplante Umsetzung, aber auch über die zurückgestellten Vorschläge und über den Grund der Zurückstellung, wurde ein Eckpunktepapier erstellt. Das Kabinett hat am 20. Juni 2006 dieses Eckpunktepapier zur Kenntnis genommen und die Umsetzung der dort genannten Empfehlungen der Kommission beschlossen. Die daraufhin vom Staatsministerium der Justiz erarbeiteten Entwürfe eines Artikelgesetzes und einer Sammelverordnung wurden dem Kabinett vorgelegt und von diesem in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2006 zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens konnten alle möglicherweise von den Regelungen betroffenen Interessenverbände ihre Zustimmung oder Kritik zum Inhalt des Gesetzes und der Verordnung gegenüber dem Staatsministerium der Justiz äußern. Allen Verbänden wurde dazu ein Gesetzesentwurf mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt. Hiervon machten 22 sächsische Vereine, Körperschaften und Institutionen Gebrauch. Die Auswertung ist nunmehr abgeschlossen. Die Entwürfe des Artikelgesetzes und der Sammelverordnung werden in den nächsten Wochen dem Kabinett vorgelegt, das dann über die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag und über den Erlass der Verordnung beschließen wird.
Die Kommission für Vorschriftenabbau beabsichtigt, bis zum Ende des Jahres 2008 abschließend über die noch offenen Vorschläge der Aktion "Paragraphen-Pranger" (derzeit ca. 180) zu beraten. Das Staatsministerium der Justiz wird dem Kabinett anschließend über das Ergebnis der Aktion Paragraphen-Pranger berichten. Der Bericht wird schließlich auch auf die Vorschläge eingehen, die zu ihrer Umsetzung die Änderung von Bundesrecht verlangen, und hierzu einen Vorschlag unterbreiten. Es kann dann eine Bundesratsinitiative des Freistaates Sachsen erwogen werden. Die Aufhebung oder Änderung von Verwaltungsvorschriften bleibt dem jeweils zuständigen oder federführenden Ressort vorbehalten. Sie soll jedoch vom Staatsministerium der Justiz koordiniert werden.
Unabhängig vom Ende der Aktion "Paragraphen-Pranger" besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Vorschläge zur Abschaffung oder Vereinfachung des Landesrechts zu unterbreiten. Diese werden künftig von den zuständigen Ministerien geprüft werden.
