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Ehrenamtliche Mitarbeit

Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, "die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 SächsStVollzG).

Diese Befähigung zu vermitteln, benötigt vielschichtige Ansätze. Gefangene sollen den Justizvollzug nicht nur als Strafe und Beschränkung begreifen, sondern als Chance erleben, diese Zeit aktiv für sich selbst und für die Anstalt mitgestalten zu können. Auf der Grundlage eines wirkungsorientierten und modernen Justizvollzuges, der klar auf die Resozialisierung der einzelnen Gefangenen und auf deren individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist, muss einerseits die Öffnung des Justizvollzuges "Hin zum Gefangenen", aber auch die Öffnung des Justivollzuges hin zur Gesellschaft gestaltet werden. Die aktive Beteiligung am Haftalltag und dessen Ausgestaltung wird als Gelegenheit für alle Beteiligten begriffen, die Humanisierung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens weiterzuentwickeln.

Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement im Justizvollzug ist dabei ein sichtbares Zeichen auch für die Öffnung der Gesellschaft in Richtung Straffälliger. Ehrenamtliche des Justizvollzuges und Vertreter externer Organisationen unterstützen die Mitarbeiter des Justizvollzuges bei vielen Aufgaben, insbesondere bei der Betreuung der Gefangenen/Untergebrachten. Hierbei können je nach individuellen Neigungen bzw. Möglichkeiten der Ehrenamtlichen beispielsweise folgende Angebote in den Jusitzvollzugsanstalten durchgeführt werden:

  • Durchführung oder Unterstützung bei Gruppenmaßnahmen
  • Arbeit als Seelsorgehelfer
  • Durchführung oder Unterstützung bei Freizeitmaßnahmen
  • Durchführung oder Unterstützung bei kunsttherapeutischen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Entlassungsvorbereitung
  • Durchführung von Einzelgesprächen zur Klärung individueller Problemlagen der Gefangenen/Untergebrachten
  • redaktionelle Mitarbeit bei der Erstellung von Gefangenenzeitschriften.

Als Ehrenamtliche können geeignete und zuverlässige Personen zugelassen werden, die über 21 Jahre alt und zur Hilfe bei der Erreichung des Vollzugszieles bereit sind. Alle Informationen zur Tätigkeit und zur Zulassung als Ehrenamtliche des sächsischen Justizvollzuges erhalten Sie im Büro Ehrenamt des Sächsischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege e.V. und bei den jeweiligen Ansprechpartnern der einzelnen Justizvollzugsanstalten über deren Internetseiten.

    • SymbolBesucheradresse:
      Sächsischer Landesverband für soziale Rechtspflege e.V.
      Dresdener Straße 3
      02625 Bautzen
      www.slvsr.org
    • SymbolTelefon:
      (+49) (03591) 4 24 44
    • Symbolslv.sozialer@t-online.de

    Handbuch für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug und in der Entlassenen- und Gefährdetenhilfe im Freistaat Sachsen

    Des weiteren steht in der Broschürendatenbank der Staatsregierung ein Faltblatt "Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug" als download zur Verfügung.