Ehrenamtliche Mitarbeit
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft.
Die Bereitschaft von Bürgern zum ehrenamtlichen Engagement ist dabei ein sichtbares Zeichen eines funktionierenden Gemeinwesens. Der Justizvollzug braucht die Mithilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter aus allen Bereichen der Gesellschaft für die Erfüllung des Resozialisierungsauftrages. Sie unterstützen dabei die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten bei der Betreuung der Gefangenen, z.B.
- bei der Bewältigung sozialer Probleme,
- der Lösung persönlicher Schwierigkeiten,
- den Entlassungsvorbereitungen und
- der Eingliederung in das Leben in Freiheit.
Als ehrenamtliche Mitarbeiter können geeignete und zuverlässige Personen zugelassen werden, die über 21 Jahre alt und zur Hilfe bei der Erreichung des Vollzugszieles bereit sind.
Alle Informationen zur Tätigkeit und Zulassung als ehrenamtlicher Mitarbeiter erhalten Sie vom Büro Ehrenamt des Sächsischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege e.V. und bei den Ansprechpartnern für ehrenamtliche Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten über die Internetseiten der Justizvollzugsanstalten.
Besucheradresse:
Sächsischer Landesverband für soziale Rechtspflege e.V.
Dresdener Straße 3
02625 Bautzen
Telefon:
(+49) (03591) 4 24 44
slv.sozialer@t-online.de
Des weiteren steht ein Faltblatt »Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug« in der Broschürendatenbank der Staatsregierung zum Download zur Verfügung.
