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Rechtsreferendare

Der juristische Vorbereitungsdienst in Sachsen

Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen liegt in der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Dresden. Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen zum Zulassungsverfahren, zum Ausbildungsgang und zum Vorbereitungsdienst sowie die einschlägigen Vorschriften, Merkblätter und Antragsformulare.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa

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