Aufgaben, Zuständigkeit
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen, welcher die zu vollziehenden Arten des Freiheitsentzuges regelt.
Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz hat den Vollzug an weiblichen Inhaftierten des Landes Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen im offenen und geschlossenen Vollzug, in den territorial getrennten Bereichen, durchzuführen.
Die Zuständigkeiten der Bereiche finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
