Aufgaben, Zuständigkeit
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen ist die Justizvollzugsanstalt Görlitz für den Vollzug:
der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenen Untersuchungsgefangenen für den Landgerichtsbezirk Görlitz,
der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen und heranwachsenden Untersuchungsgefangenen für den Amtsgerichtsbezirk Bautzen,
der Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz,
von Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern für den Landgerichtsbezirk Görlitz bis einschließlich 2 Jahre,
von Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern für den Landgerichtsbezirk Görlitz,
von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft,
von Abschiebungshaft im Wege der Amtshilfe zuständig.
