Aufgaben, Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Waldheim dient heute dem Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Verurteilten.
Nach dem derzeit gültigen Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen ergibt sich die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Waldheim für den Vollzug der Freiheitsstrafe männlicher Strafgefangener aus allen Landgerichtsbezirken mit Freiheitsstrafe über 2 Jahren, die sich erstmals in Strafhaft befinden und im Zeitpunkt der Rechtskraft der Verurteilung in den zurückliegenden 10 Jahren gemäß der Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu keiner Freiheits- und Jugendstrafe verurteilt wurden (Ersttäter).
Die Ersttäter, die sich zum ersten Mal in Haft befinden, werden damit von hafterfahrenen Strafgefangenen getrennt.
Dadurch soll die Resozialisierung derjenigen Gefangenen, die sich zum ersten Mal in Haft befinden, nicht gefährdet werden.
Ein Schwerpunkt des Ersttätervollzuges bildet die Erziehung zu Selbstverantwortung und Eigenständigkeit.
Zu diesem Zweck ist der Ersttätervollzug als Wohngruppenvollzug mit ca. 20 - 28 Haftplätzen je Wohngruppe konzipiert.
In diesen Wohngruppen werden Gefangene dazu angeleitet, die Dinge des Alltags vom Sauberhalten der Gemeinschaftseinrichtungen bis zur perspektivisch vorgesehenen Essenzubereitung in eigener Verantwortung zu erledigen.
Wohngruppen sind ein Erprobungsfeld zum Erlernen Sozialer Kompetenzen, wie Kommunikation, Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Personen, adäquates Durchsetzen eigener Bedürfnisse.
Wohngruppen werden weiter zur praktischen Anwendung kognitiv erarbeiteter Fähigkeiten, wie Konfliktbewältigung, Toleranz und Frustrationsregulierung genutzt. Das Erlernen und Erarbeiten zwischenmenschlischer Fähigkeiten, wie Treffen und Einhalten von Absprachen, Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit zählt mit zu den vorrangigen Zielen einer Wohngruppe.
In der Justizvollzugsanstalt Waldheim sind derzeit folgende Wohngruppen eingerichtet:
- eine suchtmittelfreie Station
- Wohngruppe für ältere Gefangene und für Inhaftierte mit besonderen Auffälligkeiten in der Person
- Wohngruppen der Sozialtherapeutischen Abteilung
Seit Juni 1995 werden männliche Strafgefangene aus allen sächsischen Justizvollzugsanstalten in die sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Waldheim verlegt, wenn sie zu ihrer Resozialisierung besonderer therapeutischer Behandlung und sozialer Hilfe bedürfen. Die Abteilung umfasst seit 1. September 2005 120 Haftplätze in den Hafthäusern I und IV.
Die sozialtherapeutische Abteilung war die erste Einrichtung dieser Art in den neuen Bundesländern.
Eine offene Abteilung befindet sich seit Oktober 2001 mit 18 Haftplätzen im Gebäude 18.
