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Kriminologischer Dienst Sachsen

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Forschen im Sächsischen Justizvollzug

Forschungsarbeiten im Sächsischen Justizvollzug sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Diplomarbeit oder um andere Forschungsinteressen handelt. Der schnellste Weg zu einer Genehmigung führt über das Ausfüllen des Formblattes zur Entscheidungshilfe und die Einreichung der dort angegebenen Unterlagen an den Kriminologischen Dienst des Freistaates Sachsen. Wir prüfen Aufwand und Nutzen für die an der Untersuchung zu beteiligenden Justizvollzugsanstalten und geben eine fachliche Stellungnahme mit einer Empfehlung ab. Alle Unterlagen werden dann an die Abteilung IV im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa gesandt. Von dort bekommt der/die Antragsteller/in ein Schreiben mit entsprechender Genehmigung oder Absage.

Betrifft das Forschungsvorhaben auch andere Bundesländer, so wird zunächst geprüft, ob eine Empfehlung an die anderen Bundesländer überhaupt erfolgen muss. Dies ist i.d.R. bei vergleichenden Forschungsarbeiten oder Übersichtsarbeiten, bei denen verschiedene Einrichtungen der Bundesländer namentlich verglichen werden, nötig. An die entsprechenden Aufsichtsbehörden erfolgt eine Empfehlung.  Die Empfehlung kommt jedoch keiner Genehmigung für die Bundesländer gleich. Diese muß trotzdem bei jedem Ministerium einzeln beantragt werden, da Strafvollzug Ländersache und damit Entscheidungfreiheit für jede Landesregierung ist. Hilfreich ist die Liste der Ansprechpartner.

Bitte rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, sind wir bemüht, diese für die Praktiker nutzbar zu machen und sie auf unserer Intranetseite zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung.

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