Sächsisches Landesarbeitsgericht
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Hinweis zu Einlasskontrollen:
In sächsischen Gerichtsgebäuden werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten in den jeweiligen Eingangsbereichen kommen. Verfahrensbeteiligte werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen.
Das Mitführen von Waffen i. S. d. Waffengesetzes (WaffG) oder nach dem WaffG verbotenen Gegenständen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
