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Landgericht Bautzen

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Pressemitteilungen 2009

09.01.2009 - Urteil in der Strafsache gegen Katrin L.

Die 1. Strafkammer verurteilte die 26jährige Einzelhandelskauffrau Katrin L. aus Kamenz wegen Sachbeschädigung in siebzehn Fällen, wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, wegen zweier Vergehen der Beleidigung in jeweils drei tateinheitlichen Fällen, wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen Diebstahls in vier Fällen, wegen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu der


            Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
            Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde
            zur Bewährung ausgesetzt.


Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ein Jahr und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt nach § 63 StGB gefordert.

Die Verteidigerin beantragte lediglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.

Die Kammer hat eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht angeordnet, da die gesetzlich angeordnete Erheblichkeitsschwelle möglicher weiterer Straftaten nicht erreicht ist.

Die Angeklagte wird sich zur Drogenentwöhnung jedoch einer Langzeittherapie unterziehen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig

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