Pressemitteilungen 2010
13.04.2010 - Berufung des Angeklagte Dr. L verworfen.
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bautzen unter Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts verhandelte heute die Berufungssache im Beleidigungsprozess gegen Dr. Stefan L.
Die Verhandlung begann um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 141 unter reger Beteiligung von Öffentlichkeit und endete nach achtzehn Beweisanträgen des Angeklagten, die alle durch die Kammer zurückgewiesen wurden, um 18. 00 Uhr mit der Verwerfung der Berufung.
Es bleibt damit bei der erstinstanzlichen Entscheidung, nach der der Angeklagte wegen Beleidigung in sieben Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,- Euro (= 4800,- Euro) verurteilt wurde.
Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, dass der Angeklagte im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Eltern eines an Mukoviszidose erkrankten Kindes und dem Jugendamt, keine zielführenden Anträge oder Bitten gegen eine angeordnete Impfung des Kindes vorgebracht , sondern schlicht mit beleidigenden Äußerungen »nachgetreten« habe.
Der Angeklagte sah sein Handeln im Lichte des Grundgesetzes als gerechtfertigt an und er habe im Ergebnis noch viel zu rücksichtsvoll gehandelt.
Die Kammer bewertete das Handeln des Angeklagten als Beleidigung. Den Landrat und weitere sechs Personen im Rahmen einer Auseinandersetzung als Kriminelle oder Idioten zu bezeichnen, sei weder nach dem Grundgesetz noch wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen ( § 193 StGB) gerechtfertigt.
Der Vorsitzende betonte, dass man in der Sache durchaus unterschiedlicher Meinung sein dürfe. Wenn man eine Meinung oder Entscheidung nicht teilt, folgte daraus jedoch nicht das Recht, einen anderen durch Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu beleidigen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zum Oberlandesgericht Dresden zulässig. Die Revision muss binnen einer Woche, gerechnet ab heute, eingelegt werden.
