eSignatur
Hinweis für den Übermittlungsweg per E-Mail
Hinweis für den Übermittlungsweg per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Hinweis für den Übermittlungsweg per E-Mail
Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail-Adresse(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Hinweis für den Übermittlungsweg per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Die elektronische Übermittlung signierter und verschlüsselter Nachrichten und Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und in den in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) genannten Gerichtsverfahren sowie in Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie zulässig.
