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eSignatur

Hinweis für den Übermittlungsweg per E-Mail

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail-Adresse(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.


Hinweis für den Übermittlungsweg per EGVP

Die elektronische Übermittlung signierter und verschlüsselter Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und in den zugelassenen Gerichtsverfahren sowie in Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie möglich. Teilnehmende Gerichte einschließlich Verfahren sind im Navigationspunkt »Elektronischer Rechtsverkehr« unter der Rubrik »Teilnehmer« dargestellt. Zugelassene Gerichtsverfahren sind in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) aufgeführt.

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