Mediation
Verfahren
Richterliche Mediation am Landgericht Zwickau
Ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung
Beim Landgericht Zwickau besteht ab Juli 2007 die Möglichkeit einer richterlichen Mediation. Die dazu eingerichtete Mediationsabteilung des Gerichts besteht aus drei Mediatoren. Die Mediation kann sowohl in Zwickau als auch in der Außenkammer in Plauen durchgeführt werden.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Ein ausgebildeter Mediator unterstützt die Konfliktparteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis dieses Verfahrens allein in den Händen der beteiligten Parteien.
- Der Mediator ist neutral.
- Der Mediator entscheidet nicht.
- Der Mediator gibt keinen rechtlichen Rat.
Ihre Vorteile bei einer Mediation
- Einigung nach Maß
Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg. Eine künftige Zusammenarbeit wird möglich. Die Konfliktlösung orientiert sich an den Bedürfnissen der Parteien und führt zu höherer Akzeptanz und dauerhafter Zufriedenheit.
- Zügiger Verfahrensabschluss
Im Rahmen der Mediation kann der Konflikt kurzfristig rechtswirksam gelöst werden.
- Kosten
Wird eine Einigung vor einem Richter protokolliert, entstehen keine zusätzlichen Mediationskosten bei Gericht, es fallen nur die üblichen anwaltliche Gebühren wie nach einem richterlichen Vergleichsgespräch an.
Richterliche Mediation ist konstruktiv, ergebnisorientiert, zukunftsgerichtet und kostenneutral
Die 5 Phasen der Mediation
- Eröffnungsphase
Verfahrensregeln aushandeln
- Themensammlung:
Regelungsbedürftige Punkte erarbeiten
- Konfliktbearbeitung:
Eigene Interessen erkennen und die Interessen des anderen wahrnehmen
- Lösungsmöglichkeiten
entwickeln, bewerten, verhandeln
- Abschluss einer Vereinbarung
Mediation nach Klageerhebung
- Nur im Konsens
Der zuständige Richter, der Anwalt oder die Konfliktparteien selbst können ein Mediationsverfahren vorschlagen. Der Rechtsstreit wird auf den Mediator als ersuchten Richter nur im Einverständnis mit allen Konfliktbeteiligten übertragen.
- Das Gerichtsverfahren ruht
Für die Dauer der Mediation wird das Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht.
- Anwaltliche Begleitung als Voraussetzung
Da der Richtermediator keinen rechtlichen Rat erteilt, ist die Begleitung und rechtliche Beratung der Parteien durch einen Rechtsanwalt Voraussetzung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens.
- Dauer der Mediationssitzung
In der Mediationssitzung haben die Beteiligten ausreichend Gelegenheit, ihr Anliegen vorzutragen. Bei Bedarf können mehrere Termine vereinbart werden.
- Verbindliche Mediationsvereinbarung
Die Lösung wird in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben. Diese kann als richterlicher Vergleich protokolliert und damit als Vollstreckungstitel wirksam werden. Die Protokollierung kann ohne terminlichen Zeitaufwand direkt im Anschluss an die Mediationssitzung erfolgen, da der Richtermediator vom gesetzlichen Richter als ersuchter Richter zur Durchführung der Güteverhandlung beauftragt ist.
Bei weiteren Fragen zur Mediation
wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Serviceeinheit der Mediationsabteilung unter der Telefonnummer 0375/5092-338
oder an die Mediatoren des Landgerichts Zwickau:
RiinAG stVDir Tolksdorf Telefon 0375/5092-751
Richter am Landgericht Luthe Telefon 0375/5092-330
