Zeugeninformationen
Zeugenbegleitprogramm
Wenn Sie als Zeuge in einem Strafverfahren Fragen haben oder sich einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt sehen, weil Sie zum
Beispiel betreuungsbedürftige Kinder haben oder sich in einer Bedrohungssituation sehen, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen:
- Frau Schreiter, Zimmer 339, II. Obergeschoß, Telefon: 50 92 365
- Frau Hillmann, Zimmer 341, II. Obergeschoß, Telefon : 50 92 341.
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).
Die Entschädigung wird nur im Rahmen gesetzlicher Höchstgrenzen gewährt und grundsätzlich unbar nach der Vernehmung ausgezahlt.
Bei Bedürftigkeit des Zeugen kann in Einzelfällen ein Vorschuss für die Fahrtkosten gewährt werden.
Für die Auszahlung ist die Entschädigungsstelle zuständig ( Frau Drechsel, Zimmer 104, Telefon: 0375 / 50 92 104).
Den Wortlaut des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes können Sie hier einsehen:

JVEG