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Legalisation und Apostille

Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer Legalisation oder Apostille. Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden.

Als öffentliche Urkunden werden z. B. angesehen: Gerichtsurkunden, notarielle Urkunden, Urkunden von Verwaltungsbehörden.

Für die Erteilung der Legalisation oder Apostille auf Gerichts- und notariellen Urkunden ist der Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig. Urkunden mit Legalisation bedürfen dann noch der Vorlage bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates, in dem die Urkunde Verwendung findet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de (Länder- und Reiseinformation - Konsularischer Service - Urkunden, Legalisation, Apostille) bzw. beim Landgericht Zwickau.

Geschäftsstelle für Legalisation und Apostille
Landgericht Zwickau
Frau Montalbano
Platz der Deutschen Einheit 1
08056 Zwickau

Zimmer 310
  - Telefon: 49 (0) 375 / 5092 - 310

1. Vertreter:    Herr Spitzner - Zimmer 310
2. Vertreter:    Frau Busemann - Zimmer 309   

 

 

 

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