Landgericht Zwickau
Aktuelles
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Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr bei dem Landgericht Zwickau ist noch nicht eröffnet.
Das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" ist hier bereits vorhanden, kann jedoch ausschließlich für die Entgegennahme von Anträgen auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis nach §§ 915d, 915e ZPO, i.V.m. §§ 2, 3 SchuVVO genutzt werden. Nähere Hinweise erhalten Sie unter Justiz Sachsen.
