Beratung
Aktuell:
Beratungsangebote in ganz Sachsen
Auch in diesem Jahr bietet der Sächsische Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Bürgersprechstunden zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht an.Utz Rachowski berät im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu Fragen der Strafrechtlichen, Beruflichen und Verwaltungs¬rechtlichen Rehabilitierung von SED-Unrecht. Er gibt Auskunft zu den Rehabilitierungsgesetzen, die den Opfern einen Weg eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen sechs Monate in Haft waren.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Akteneinsicht bei der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen zu beantragen und dazu beraten zu werden.
Bei Fragen zu den Sprechstunden wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Beratungstermine in Dresden können unabhängig von den unten genannten Terminen vereinbart werden.
Die nächsten Beratungstermine finden in folgenden Städten statt:
08248 Klingenthal Kirchstr. 14
Termin: 18.10.2011; 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: kleiner Beratungsraum 3.OG
Parken: nur auf dem Markt möglich (Baustelle) Parkkarte im Sekretariat melden 1. OG Zi. 109
Ansprechpartner: Frau Körner / Frau Unterdorfer 037467/61112
09456 Annaberg Markt 1
Termin: 19.10.2011, 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: Fraktionszimmer 2. OG
Parken: hinter dem Rathaus mit Parkkarte
Ansprechpartner: Herr Trautmann 2. OG / Zi. 216, 03733/425210, holger.trautmann@annaberg-buchholz.de
09376 Oelsnitz/Erzgeb. Rathausplatz 1
Termin: 20.10.2011, 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: Ratssaal Erdgeschoss
Parken: Hinter dem Rathaus (kostenlos)
Ansprechpartner: 037298/3818 Frau Schaarschmidt, Frau Otto 1.OG, info@oelsnitz-erzgeb.de
08331 Schwarzenberg Str. der Einheit 20
Termin: 25.10.2011, 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: Ratssaal 1. OG
Parken: Karte an der Rezeption
Ansprechpartner: Frau Hauber 03774/266100, s.hauber@schwarzenberg.de, Frau Bauer 03774/266152
08412 Werdau Markt 10-18
Termin: 26.10.2011, 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: Ratssaal 1.OG
Parken: Burgstraße / Parkkarte bei Ansprechpartner
Ansprechpartner: Frau Ebert Zi. 16, 03761/594218
08107 Kirchberg Neumarkt 2
Termin: 27.10.2011, 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Raum: Rathaus/Ratssaal/2.Etage/Zi. 211
Parken: Auf dem Alt -o. Neumarkt (kostenlos)
Ansprechpartner: Herr Schürer, 037602/83100, Schuerer-hauptamt@kirchberg.de
Die Referentin Martina Pohl in einem Beratungsgespräch
(©Foto: Steffen Giersch)
Unter den nebenstehenden Menüpunkten finden Sie Hinweise zu Beratungsangeboten unserer Behörde. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt bei der Bürgerberatung. Darüber hinaus können sich Verwaltungen, Medienvertreter und Forschungseinrichtungen mit ihren Fragen an den Landesbeauftragten wenden.
Aktueller Hinweis zu Rehabilitierungsverfahren für Heimkinder
Vermehrt wird von ehemaligen Heimkindern der DDR und Jugendwerkhofinsassen nach Wegen zu einer Entschädigung für diese Zeit gefragt. Notwendig ist dafür zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung, die beim zuständigen Landgericht beantragt werden muss. Die strafrechtliche Rehabilitierung wird allerdings nur in den Fällen ausgesprochen, in denen das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Heimeinweisung „mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar“ gewesen ist. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Anordnung der Heimerziehung der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken gedient hat. Viele ehemalige Heimkinder haben Angst vor den Kosten eines solchen Verfahrens. Für alle Verfahren nach diesen Gesetzen gilt:
Rehabilitierungsverfahren sind in allen Instanzen frei von Gerichtskosten. Es werden weder Gebühren noch Auslagen des Gerichts erhoben. Auch Verfahren zur beruflichen oder verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sind grundsätzlich für die Antragsteller kostenfrei. Es besteht keine Anwaltspflicht. Bei Fragen nach den Chancen eines Rehabilitierungsantrages, bei der Suche nach dem zuständigen Gericht, bei der Suche nach Unterlagen hilft Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Landesbeauftragten gern. Auch diese Beratung ist kostenlos.

