Rehabilitierung und Entschädigung
Informationsbroschüre zur strafrechtlichen Rehabilitierung
(©LStU)
Die folgenden Links informieren über verschiedene Formen der Rehabilitierung. Sie geben Auskunft über den antragsberechtigten Personenkreis, geben die entsprechenden Gesetzestexte wieder und verweisen auf die Anlaufstellen im Freistaat Sachsen. Wer darüber hinaus Fragen zur Rehabilitierung hat, kann beim Landesbeauftragten weiterführende Informationen erhalten. Ebenso kann ein persönlicher Gesprächstermin mit unserer Referentin für Bürgerberatung, Frau Martina Pohl, vereinbart werden.
Allgemeine Hinweise
Hinweise zur strafrechtlichen Rehabilitierung
- Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen StrRehaG
- Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung
- Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen (VwRehaG)
- Hinweise zur beruflichen Rehabilitierung
- Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Antragstellung
Rehabilitierungsstellen
Strafrechtliche Rehabilitierung
Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen
Entschädigungsstelle
Albertstraße 4, 01097 Dresden
Das Rehabilitierungsverfahren führt dasjenige Landgericht durch, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt wurde. In Sachsen gibt es folgende Gerichte mit Rehabilitierungskammern:
- Landgericht Chemnitz
Hohe Straße 19-23, 09112 Chemnitz
Tel.: (03 71) 453-0 - Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
Tel.: (03 51) 446-0 - Landgericht Leipzig
Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
Tel.: (03 41) 21 41-0
Berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales
Rehabilitierungsbehörde
Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz
Telefon: 03 71/57 74 99, Telefax: 03 71/57 72 82
E-Mail: Poststelle@slfs.sms.sachsen.de
Auskunfts- und Beratungsstellen bestehen auch bei folgenden Ämtern:
Amt für Familie und Soziales Dresden
Amt für Familie und Soziales Leipzig
Amt für Familie und Soziales Chemnitz
Besondere Zuwendung gem. § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) – Die Opferrente
Das dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR regelt den Anspruch auf besondere Zuwendung für Haftopfer. Das Gesetz wurde am 13. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist im August 2007 in Kraft getreten. Weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Antragsstelle ist das Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
Telefon: 0371/532 2230 / Telefax: 0371/532 27 2230
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr

