1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Oberlandesgericht Dresden

Languages
Inhalt

Pressemitteilungen 2009

13.03.2009 - Termintipp: Verkauf von »Thor-Steinar«-Bekleidung - Grund für Anfechtung des Mietvertrages?

Um die Räumung und Herausgabe Ladengeschäftes in der Innenstadt von Leipzig, in dem u. a. Bekleidung der Marke »Thor-Steinar« verkauft wird, geht es in der Berufungsverhandlung des 5. Zivilsenates am kommenden Dienstag.


Zum Sachverhalt:
Die Klägerin hat an den Beklagten Gewerberäume zum Betrieb eines Ladengeschäftes  vermietet. Im Rahmen der Mietvertragsverhandlungen hatte der Beklagte ein Konzept vorgelegt, in dem als Kerngeschäft der Verkauf von hochwertiger Mode im Young Fashion Bereich angegeben war. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Geschäfts wurden nahezu ausschließlich Produkte der Marke »Thor Steinar« verkauft. Bereits in der Nacht vor Eröffnung des Ladens wurden die Fensterscheiben eingeworfen. Auch danach war das Objekt mehrfach Gegenstand von Angriffen, bei denen u. a. die Fassade beschädigt sowie die statt Fensterscheiben eingesetzten Platten in Brand gesetzt wurden. Immer wieder finden Mahnwachen, Demonstrationen und Ausschreitungen von den Geschäftsräumen statt.

Die Klägerin hat den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe sie im Zuge der Vertragsverhandlungen darüber aufklären müssen, dass Bekleidung der Marke »Thor Steinar« verkauft werden solle, die u. a. von rechtsextremem Publikum als Identifikationssymbol für verfassungsfeindliches Gedankengut benutzt werde. Der Beklagte bestreitet, dass die Marke »Thor Steinar« vorwiegend von einem rechtsextremen Publikum getragen werde und Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung sei. Eine Aufklärungspflicht habe bei Vertragsschluss mangels einschlägiger Erfahrungen nicht bestanden. Das Ladengeschäft in Magdeburg sei noch nicht eröffnet gewesen, in Berlin habe es keine Probleme gegeben. Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass die Beschädigung des Eigentums der Klägerin nicht durch die Beklagte, sondern durch gewaltbereite Dritte verursacht worden seien.

Das Landgericht Leipzig hat der Klägerin Recht gegeben. Der Beklagte habe die Klägerin durch Vorlage eines unvollständigen Verkaufskonzept arglistig getäuscht. Gegen das Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt.

OLG Dresden, Az.: 5 U 1980/08
Termin: Dienstag, 17.03.2009, 15.00 Uhr, Saal 0.2

Marginalspalte

behördenübergreifende Suche in

Justiz in Sachsen

Hier gelangen Sie zu Serviceangeboten im Themenportal Justiz:

©