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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

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Eingang zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht
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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts!

Aktuelle Pressemitteilung des
Sächsischen Oberverwaltungsgerichts:

16.12.2011 - Klagen gegen Dresdner Waldschlößchenbrücke ohne Erfolg

Richterliche Mediation

Ab Januar 2010 besteht am Sächsischen Oberverwaltungsgericht die Möglichkeit der richterlichen Mediation.

Hinweis zur Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes bei Eilbedürftigkeit

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gewährleistet Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Wenn Rechtsschutzanträge angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet, wird sich der jeweils zuständige Senat bereit halten. In solchen Fällen wird gebeten, das jeweilige Verwaltungsgericht, den Prozessgegner und das Oberverwaltungsgericht über das beabsichtigte Rechtsschutzbegehren zu informieren. Sofern Prozessbeteiligte insbesondere an einem Feiertag oder am Tag vor dem Feiertag bei dem Oberverwaltungsgericht noch Rechtsschutzanträge beabsichtigen, über die wegen Eilbedürftigkeit unverzüglich entschieden werden muss, sollte dies dem Oberverwaltungsgericht bis spätestens 16.00 Uhr des Tages, an dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergangen ist oder voraussichtlich ergehen wird, telefonisch oder per Fax mitgeteilt werden.

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