Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
4 BS 314/06
02.02.2007
Leitsatz: Ein Ausnahmefall i.S.v. § 51 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO, der es rechtfertigt, dass die Hauptsatzzung der nicht-erfüllenden Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters vorsieht, kommt nur beim Vorliegen einer besonders gelagerten Mehrbelastung in Betracht, die einen wesentlichen Teil der Amtszeit des Bürgermeisters ausmacht.
Rechtsvorschriften: SächsGemO § 51 Abs 2 S 3, § 115;
SächsKomZG § 36
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