Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 B 305/08
16.04.2009
Leitsatz:
1. Schülern an Mittelschulen und Gymnasien ist grundsätzlich eine Schulwegdauer von bis zu 60 Minuten und ein mehrfaches Umsteigen zumutbar.

2. Zur gleichheitswidrigen Benachteiligung von Schülern sorbischer Schulen bei der Schülerbeförderung.
Rechtsvorschriften: GG Art 3 Abs 1;
SächsVerf Art 6 Abs 1, Art 18 Abs 1;
SchulG § 23 Abs 3
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