Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 4 A 415/08
07.04.2009
Leitsatz:
Nicht anders als die wortgleiche Regelung des § 22 VwVfG entfaltet § 18 SGB X eine Sperrwirkung für die Einleitung weiterer Verwaltungsverfahren zu dem selben Verfahrensgegenstand.