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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 2 S 119/96
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17.06.1998 |
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Leitsatz:
1. Einer Abberufung nach § 55 SHEG bedarf es im Falle der Beauftragung mti der kommissarischen Wahrnehmung eines Professorenamtes nicht. Die Beauftragung kann durch Widerruf beendet werden.
2. Die Beauftragung der kommissarischen Wahrnehmung des Professorenamtes stellt keine Neubesetzung einer Professorenstelle im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 SächHStrG dar. |
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Rechtsvorschriften:
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SHEG § 48 Abs. 2 S. 2, § 55 Abs. 2;
SächsHStrG § 11 Abs. 3 S. 1
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Verweise / Links:
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