Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 2 S 252/98
16.07.1998
Leitsatz:
Verfahren zur Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO sind mangels Aufnahme in das Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG gerichtsgebührenfrei.