Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 S 105/98
20.08.1998
Leitsatz:
1. Zur Rechtmäßigkeit des Nutzungsflächenmaßstabes als Beitragsmaßstab für die Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung (Bestätigung von SächsOVG, Beschl. v. 25.2.1998 - 2 S 39/98-, SächsVBl. 1998, 141).

2. Dem Satzungsgeber muss bei der Beschlussfassung über die Fetsetzung der Höhe des Betriebskapitals und des Beitragssatzes eine Globalberechnung vorliegen, der sich entnehmen lässt, dass der Ortsgesetzgeber das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich nicht darauf, ob die Festsetzungen im Ergebenis rechtsfehlerfrei sind (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 24.10.1996 - 2 S 175/96 -, SächsVBl. 1997, 34).

3. Zur Teilflächenabgrenzung nach § 19 Abs. 1 SächsKAG, insbesondere im unbeplanten Innenbereich.
Rechtsvorschriften: SächsKAG § § 17 ff.
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