Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 B 161/07
25.09.2007
Leitsatz:In Afghanistan fehlt es an einem bewaffneten Konflikt, der die Voraussetzung für eine Anwendung des Art. 15c der Richtlinie 2004/83/EG bilden könnte.
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 60 Abs 7;
Richtlinie 2004/83/EG Art. 15c
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