Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
4 B 285/07
04.12.2007
Leitsatz: Eine Ausbildung gehört zum Bauingenieurwesen, wenn sie die für Bauingenieure typischen Kenntnisse in einer gewissen Breite vermittelt und sich im Schwerpunkt auf Planung, Berechnung und Ausführung von konstruktiven Ingenieurbauten, von Hoch- und Tiefbauten, Verkehrsbauten, Bauvorhaben der Wasserwirtschaft und Baubetrieb bezieht.
Rechtsvorschriften: EinigVtr. Art 37 Abs 1;
SächsIngKG § 18 Abs 2, § 18 Abs 3 Nr 2
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