Leitsatz:
Wird bei einem ursprünglich bestandsgeschützen Gebäude das bisherige Dach durch ein Dach mit größerer Dachneigung ersetzt, löst dies eine Neuprüfung der Abstandsflächen im Hinblick auf das gesamte Gebäude aus. Dies gilt auch dann, wenn das neue Dach für sich genommen "abstandsflächenneutral" ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 S 133/94). |
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