Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 S 627/95
13.04.1999
Leitsatz:
1. Eine Regelung, die bei der Beitragsbemessung die Fläche des zu veranlagenden Grundstücks berücksichtigt, muss eine Teilflächenabgrenzung im Sinne von § 19 Abs. 1 SächsKAG auch für Grundstücke innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne von § 34 BauGB vorsehen.

2. Eine Regelung, nach der als für die Berechnung des Entwässerungsbeitrags maßgebliche Grundstücksfläche im beplanten und im unbeplanten Innenbereich die Fläche gilt, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist, enthält keine vollständige Teilflächenabgrenzung im Sinne vo § 19 SächsKAG.

3. Eine im vorgenannten Sinne unvollständige Regelung über die Teilflächenabgrenzung führt zur Nichtigkeit der beitragsrechtlichen Bestimmungen einer Abwassersatzung.
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 19 Abs. 1
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