Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 S 39/99
16.04.1999
Leitsatz:
Von großflächigen Werbetafeln, die parallel zur Grundstücksgrenze errichtet werden, gehen Wirkungen wie von Gebäuden im Sinne von § 6 Abs. 10 SächsBO aus.
Rechtsvorschriften: SächsBO § 6 Abs. 10
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