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Leitsatz: Die Abstandsflächen für Windkraftanlagen sind jedenfalls für den Geltungsbereicht der am 1.10.2004 in Kraft getretenen Sächsischen Bauordnung nach Ziffer 6.4. der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Säch¬sischen Bauordnung (VwVSächsBO) vom 18.3.2005 (SächsABl., Sonderdruck 2/2005 vom 9.4.2005) zu berechnen. |
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