Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 BS 100/07
27.09.2007
Leitsatz: Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren: Keine Außervollzugsetzung der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt vom 12.12.2006 nach Folgenabwägung im Einzelfall.
Rechtsvorschriften: VwGO § 47 Abs 6
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