Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 813/98
14.02.2001
Leitsatz:
1. Die Globalberechnung muss dem Satzungsgeber bei der Beschlussfassung über die Abwassersatzung vorliegen.

2. Wird die Abwasserentsorgung durch eine Einrichtung betrieben, ist das Betriebskapital und der Beitragssatz grundsätzlich einheitlich festzusetzen.
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 17, § 9 Abs. 2
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