Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 BS 40/02
23.07.2002
Leitsatz:
Die Auskunftspflicht der Eltern von Auszubildenden aus § 47 Abs. 4 BAföG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Auszubildende diesen gegenüber Unterhaltsansprüche hat.
Rechtsvorschriften: BAföG § 47 Abs. 4;
VwGO § 80 Abs. 5
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