Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 B 409/07
25.03.2009
Leitsatz:
Zur Kostenfreiheit eines Feuerwehreinsatzes: Von einer unrichtigen Sachbehandlung ist bei einem Feuerwehreinsatz dann auszugehen, wenn bei der Durchführung des Einsatzes offensichtliche und schwere Fehler unterlaufen sind und diese zu vermeidbaren (Mehr-)Kosten geführt haben.
Rechtsvorschriften: VwGO § 124;
SächsBrandSchG § 21;
ZPO § 318;
SächsVwKG § 22
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