Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 BS 179/07
10.06.2009
Leitsatz:
Das im Freistaat Sachsen grundsätzlich geltende staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten verstößt seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag nach summarischer Prüfung weder gegen Art. 12 GG noch gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 EG und Art. 49 EG).
Rechtsvorschriften: GlüStV § 1 ff;
SächsGlüStVAG § 3 ff;
GG Art 12 Abs 1;
EG Art 43, Art 49
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