Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
4 B 637/05
25.04.2006
Leitsatz: 1. Der private Vertragspartner einer Gemeinde kann die Genehmigungsbedürftigkeit eines von der Rechtsaufsichtsbehörde als kreditähnlich (§ 82 Abs. 5 SächsGemO) eingestuften Rechtsgeschäfts durch eine Feststellungsklage klären lassen. 2. Zum Begriff des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts i.S.v. § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO.
Rechtsvorschriften: VwGO § 43 Abs 1, § 43 Abs 2, § 42 Abs 2;
SächsGemO § 82 Abs 5
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